AGB | Impressum | Kontakt
Premiumpartner der Audi AG
Bücher und Institutsreihen
Ratgeber und Gesundheit
Vorschau des Inhalts als PDF

Defizitbegrenzung im Bundesstaat

Grundgesetzliche Vorgaben einer verbindlichen Verschuldungsregel

Autor(en):

Mainz, 08. Juli 2008
Seiten: 220
Auflage: 1 Aufl.
Sprache: DE
ISBN-10: 3867276412
ISBN-13: 9783867276412

Zugeordnete Fachbereiche:

Rechtswissenschaften

Kategorie:

Dissertation

Bezugsmöglichkeiten

Print Version 29,00 €
27,55 €
In den Warenkorb
eBook (874.6 kB) 29,00 € In den Warenkorb

Kurzbeschreibung

Bundestag und Bundesrat beschlossen am 15. Dezember 2006, eine gemeinsame Kommission zur Modernisierung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen (Föderalismuskommission II) einzusetzen. Ziel ihrer Arbeit ist es, Konzepte zur Vorbeugung von Haushaltskrisen zu erarbeiten. Dabei geht es insbesondere um die Einführung von Verschuldungsgrenzen und „Schuldenbremsen“. Zu welchem Ergebnis die Beratungen innerhalb der Föderalismuskommission II führen werden, ist bisher nicht absehbar. Das am 23. Juni 2008 von den Vorsitzenden der Kommission vorgestellte Eckpunktepapier enthält noch kein konkretes Modell zur Schuldenbegrenzung. Gleichwohl sind bei Abschluss dieser Untersuchung die grundsätzlichen Vorhaben und Reformkonzepte, deren Umsetzung am wahrscheinlichsten ist, erkennbar. Hinsichtlich ihrer rechtlichen Zulässigkeit sind dabei zwei grundgesetzliche Vorgaben von Bedeutung: Zum einen muss der Bund hierzu die Regelungskompetenz besitzen. Zum anderen stellt sich die Frage, ob die Umsetzung der Reformvorhaben mit der in Art. 109 Abs. 1 GG garantierten Haushaltsautonomie der Länder vereinbar ist.
Das geltende Verfassungsrecht bietet derzeit keine Grundlage, die in Rede stehenden Reformvorschläge umzusetzen, insbesondere enthält das Grundgesetz keine Kompetenz des Bundes, verbindliche Obergrenzen für die Verschuldung von Bund und Ländern zu erlassen.
Ferner bildet der in Art. 109 Abs. 1 GG enthaltene Grundsatz der Haushaltsautonomie, der in seinem Kernbereich, mittelbar über das Bundesstaatsprinzip, von der Garantie des Art. 79 Abs. 3 GG umfasst und somit vor Verfassungsänderungen geschützt ist, den entscheidenden Maßstab jeglicher Reformkonzepte, deren Ziel die Vermeidung einer übermäßigen Verschuldung ist. Gleichwohl gilt die Haushaltsautonomie weder unbeschränkt noch ist sie unbeschränkbar. Unter dem Aspekt der Reichweite der Garantie des Art. 79 Abs. 3 GG kommt es darauf an, einen schonenden Ausgleich der widerstreitenden Aspekte zu finden, der sämtlichen Positionen zur größtmöglichen Geltung verhilft, ohne sie unnötig einzuschränken. Dies bedeutet, die eigenständige Verschuldungspolitik der Länder darf nur insoweit begrenzt werden, wie es zur Einhaltung ihrer Verpflichtungen unbedingt notwendig ist. Starre Verschuldungsregeln, die – wie in den sich abzeichnenden Reformkonzepten enthalten – den Ländern verbindliche Obergrenzen für ihre Kreditaufnahme vorgeben, sind hierfür nicht notwendig. Sie schränken die Autonomie der Länder unnötig stark ein. Der Bund ist daher weder in der Lage, allgemein den Ländern verbindliche Verschuldungsgrenzen vorzugeben, noch die sich in den Beratungen der Föderalismuskommission II abzeichnenden Reformvorschläge in ihrer derzeitigen Konzeption umzusetzen. Den Ländern bleibt es vielmehr selbst überlassen, geeignete Verfahren zur Verhinderung einer übermäßigen Verschuldung zu schaffen.

Rezensionen

Adrian Jung: Maßstäbegerechtigkeit im Länderfinanzausgleich. Die Länderfinanzen zwischen Autonomie und Nivellierung. Schriften zum Öffentlichen Recht, Bd. 1099. Dunker & Humblot, Berlin 2008, 244 S., EUR 74,-. Johannes Hancke: Defizitbegrenzung im Bundesstaat. Grundgesetzliche Vorgaben einer verbindlichen Verschuldungsregelung. Cuvillier, Mainz 2008, 220 S. EUR 29,-.

Das Finanzverfassungsrecht ist in den letzten Jahren zunehmend in den Focus des politischen und rechtlichen Interesses getreten, Folge der sich verstärkenden Auseinandersetzungen um die gerechte Verteilung der öffentlichen Einnahmen im Bundesstaat zum einen, zum anderen und im Zusammenhang damit aber auch um die angemessene Bewältigung der sich ständig vermehrenden Schuldenlast von Bund und Ländern. Dem entspricht, dass die diesen Themen gewidmeten Publikationen, insbesondere Dissertationen, seit einiger Zeit beträchtlich zugenommen haben. In diesen Kontext fügen sich auch die hier anzuzeigenden Arbeiten von Jung und Hancke ein. Die erste, von Paul Kirchhof betreute Dissertation befasst sich mit dem als Folge des Urteils des BVerfG vom 11.11.1999 (BVerfGE 101, 158 ff.) erlassenen Maßstäbegesetz vom 9.9.2001 (BGBl. I, 2302), das die Entscheidungen des Finanzausgleichsgesetzgebers nachvollziehbar und überprüfbar machen soll. Im Mittelpunkt der Untersuchung steht eine überaus sorgfältige Aufbereitung der von der Finanzverfassung gelieferten Vorgaben – i.e. des in Art. 107 II GG formulierten Angleichungsauftrags sowie dessen näherer Spezifizierung durch das im Vordergrund stehende Merkmal der „Angemessenheit“. Die vielfach erhobene Kritik an dem Auftrag des BVerfG weist Jung mit erwägenswerten Gründen zurück, gelangt sodann allerdings zu dem – m.E. treffenden – Ergebnis, dass das Maßstäbegesetz in seiner jetzigen Fassung seiner Konkretisierungs- und Präzisierungsaufgabe überwiegend nicht gerecht wurde. Die von Kube betreute Dissertation von Hancke hat das zurzeit im Vordergrund stehende Verschuldungsthema zum Gegenstand. Der Verfasser schildert zunächst ausführlich das geltende System des verfassungsgesetzlichen Finanzausgleichs einschließlich der Haushaltsnotlagenproblematik, um im Anschluss daran eine Reihe aktueller Vorschläge zur Begrenzung der Staatsverschuldung vorzustellen. Im Vordergrund der Arbeit stehen schließlich die Frage der Verneinbarkeit dieser Vorschläge mit Art. 109 GG a.F. sowie die – nicht selten verneinte - Frage, ob und inwieweit eine verfassungsrechtliche Neuregelung im Sinne der Reformvorschläge mit Art. 79 III GG vereinbar ist. Die insoweit angestellten Überlegungen des Verfassers behalten auch für die im Rahmen der Förderalismusreform II (vgl. dazu Selmer, NvwZ 2009, 1255) verabschiedete Novellierung der Art. 109, 115 GG („Schuldenbremse“) ihre Aussagekraft.

Peter Selmer
Archiv des öffentlichen Rechts, 135. Band, Heft 1, März 2010

Ihr Publikationspartner

Publikationsangebot

Verlegen Sie international, professionell und erfolgreich bei Cuvillier

Ihr Warenkorb

Sie haben 79 Artikel in Ihrem Warenkorb.

Anmelden

powered by flycms