AGB | Impressum | Kontakt
Premiumpartner der Audi AG
Bücher und Institutsreihen
Ratgeber und Gesundheit

Für Promovenden – Fördermöglichkeiten, Stipendien und Steuervorteile

Publikationsangebot
Fordern Sie Ihr unverbindliches Publikationsangebot an !

Landesgraduiertenstipendien

Landesgraduiertenstipendien werden von einzelnen Hochschulen vergeben.

Voraussetzungen hierfür sind:

  • ein überdurchschnittliches gutes Examen
  • die Publikation muss einen wichtigen Beitrag für die Wissenschaft leisten
  • die Förderungsdauer beträgt in der Regel 2 Jahre und kann gegebenenfalls um ein weiteres Jahr verlängert werden
  • Ansprechpartner ist die Hochschule an der die Dissertation erstellt wird

Deutsche Forschungsgemeinschaft

Die DFG fördert den graduierten wissenschaftlichen Nachwuchs, welcher an der Forschung beteiligt, ist mit interdisziplinären Ausrichtung. Derzeit sind ca. 300 Graduiertenkollegs an Hochschulen und deren Einrichtungen etabliert.

Voraussetzung:

  • Die Altergrenze von 28 Jahren darf nicht überschritten werden
  • sehr gutes Examen
  • Förderungsdauer: 2 Jahre optional um max. 1 Jahr erweiterbar

Weitere Informationen unter http://www.dfg.de

Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD)

Der DAAD gewährt seinen Stipendiaten u.a. Druckkostenzuschüsse für Veröffentlichung.

Voraussetzung:

  • Ausländische Hochschulabsolventen mit Forschungsaufenthalt in Deutschland
  • Deutsche Hochschulabsolventen mit Forschungsvorhaben im Ausland

Weitere Informationen unter http://www.daad.de

Begabtenförderungswerke

Diese 10 Begabtenförderungswerke vergeben Stipendien, die aus staatlichen Zuschüssen gespeist werden.

Förderungsdauer: 1 Jahr optional 1 oder 2 Jahre verlängerbar.

Voraussetzung: Sind bei den jeweiligen Begabtenförderungswerk anzufragen, da diese unterschiedlich definiert sind.

Private Stiftungen

Private Stiftungen oder forschungsfördernde Institutionen finden Sie unter: http://www.stiftungsindex.de und/oder in dem Eichborn Verlag erschienenen Titel von Dieter Herrmann und Angela Verse-Herrmann „Geld fürs Studium und die Doktorarbeit".

Steuerliche Vergünstigungen

Die Kosten für Ihre Dissertation können bis zu 920,00 EUR als Ausbildungskosten oder Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Bei einer auswärtigen Unterbringung erhöht sich dieser Betrag bis zu 1.227,00 EUR.

In dem Fall, dass die Promotion Gegenstand eines Dienstverhältnisses ist, oder aus beruflichen Gründen erfolgt, können die Promotionskosten als Werbungskosten unbeschränkt geltend gemacht werden.

Weitere Informationen unter http://www.steuer-sparbuch.de, Stichwort Promotion.

Ihr Publikationspartner

Publikationsangebot

Verlegen Sie international, professionell und erfolgreich bei Cuvillier

Ihr Warenkorb

Sie haben 79 Artikel in Ihrem Warenkorb.

Anmelden

powered by flycms