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Für Promovenden – Fördermöglichkeiten, Stipendien und Steuervorteile
LandesgraduiertenstipendienLandesgraduiertenstipendien werden von einzelnen Hochschulen vergeben. Voraussetzungen hierfür sind:
Deutsche ForschungsgemeinschaftDie DFG fördert den graduierten wissenschaftlichen Nachwuchs, welcher an der Forschung beteiligt, ist mit interdisziplinären Ausrichtung. Derzeit sind ca. 300 Graduiertenkollegs an Hochschulen und deren Einrichtungen etabliert. Voraussetzung:
Weitere Informationen unter http://www.dfg.de Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD)Der DAAD gewährt seinen Stipendiaten u.a. Druckkostenzuschüsse für Veröffentlichung. Voraussetzung:
Weitere Informationen unter http://www.daad.de BegabtenförderungswerkeDiese 10 Begabtenförderungswerke vergeben Stipendien, die aus staatlichen Zuschüssen gespeist werden. Förderungsdauer: 1 Jahr optional 1 oder 2 Jahre verlängerbar. Voraussetzung: Sind bei den jeweiligen Begabtenförderungswerk anzufragen, da diese unterschiedlich definiert sind.
Private StiftungenPrivate Stiftungen oder forschungsfördernde Institutionen finden Sie unter: http://www.stiftungsindex.de und/oder in dem Eichborn Verlag erschienenen Titel von Dieter Herrmann und Angela Verse-Herrmann „Geld fürs Studium und die Doktorarbeit". Steuerliche VergünstigungenDie Kosten für Ihre Dissertation können bis zu 920,00 EUR als Ausbildungskosten oder Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Bei einer auswärtigen Unterbringung erhöht sich dieser Betrag bis zu 1.227,00 EUR. In dem Fall, dass die Promotion Gegenstand eines Dienstverhältnisses ist, oder aus beruflichen Gründen erfolgt, können die Promotionskosten als Werbungskosten unbeschränkt geltend gemacht werden. Weitere Informationen unter http://www.steuer-sparbuch.de, Stichwort Promotion. |
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